RS0097903 – OGH Rechtssatz
In dieser Gesetzesstelle ist an Personen gedacht, bei denen die Unfähigkeit, die Wahrheit anzugeben, erwiesenermaßen vorliegt.
…§ 155 Abs 1 Z 4 StPO bezeichneten Konstellationen nicht an. Eine solche liegt nämlich nur bei erwiesener Zeugnisunfähigkeit vor (RIS Justiz RS0097903). Ob die Zeugin abgesehen von solcher Unfähigkeit zur richtigen Wiedergabe von Wahrnehmungen willens und in der Lage war, betrifft von den Tatrichtern zu beurteilenden Beweiswert…
…dieser abgesehen zur richtigen Wiedergabe von Wahrnehmungen willens und in der Lage ist, haben hingegen die Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung zu beurteilen (RIS-Justiz RS0097903; Kirchbacher , WK-StPO § 155 Rz 31 f). Dies haben sie mit mängelfrei dargestellten Erwägungen getan (US 7 f), weshalb…
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