JudikaturOGH

RS0036125 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 1956

Eine Verletzung der Zuständigkeitsvorschrift des § 65 ZPO begründet keine Nichtigkeit. Das Prozeßgericht hat die Frage, ob das Armenrecht vom zuständigen Gericht bewilligt wurde, nicht mehr zu überprüfen.

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