JudikaturOGH

RS0047185 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1956

Zum Unterhaltsanspruch einer von Tisch und Bett geschiedenen (ohne Umwandlung nach § 115 EheG) Ehefrau, deren Unterhaltsklage vor 1938 rechtskräftig abgewiesen wurde.

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