JudikaturOGH

RS0010792 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 1971

Die vom Witwer übernommene und bücherlich eingetragene Verpflichtung, die in seinem Eigentum stehende Liegenschaft unter Lebenden wie von Todes wegen nur einem seiner Kinder zu übergeben, ist als ein vertragsmäßiges Veräußerungsverbot i.S.d. § 364 c ABGB anzusehen, aus dem allein noch keinem der in Betracht kommenden Kinder auch nur ein obligatorischer Anspruch erwächst. Die vom Witwer geäußerte ( und dann wieder aufgegebene ) Absicht, die Liegenschaft einem der Kinder zu übergeben, verschafft diesem Kind ebenfalls noch keinen Anspruch; § 906 ABGB kommt nicht zur Anwendung.

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