JudikaturOGH

RS0056338 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 1956

§ 4 Abs 2 EntmO hat durch § 3 EheG insoferne eine Änderung erfahren, als nunmehr zur Eingehung einer Ehe einer in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Person grundsätzlich die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters hinreichend ist.

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