JudikaturOGH

RS0005419 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 2015

Weder eine ungünstige Vermögenslage der Antragsgegnerin noch eine erwiesene Verkaufsabsicht genügen für sich allein, um die vom Gesetz geforderte subjektive Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO als gegeben anzunehmen.

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