Weder eine ungünstige Vermögenslage der Antragsgegnerin noch eine erwiesene Verkaufsabsicht genügen für sich allein, um die vom Gesetz geforderte subjektive Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO als gegeben anzunehmen.
…so klar auf der Hand, dass die gefährdete Partei insoweit auf konkrete Behauptungen einer Vereitelungsgefahr verzichten könnte (vgl nur EvBl 1981/171; RIS-Justiz RS0005377, RS0005419). Ob das Vorbringen im Einzelfall zur Annahme einer konkreten Gefährdung als ausreichend anzusehen ist, betrifft im Übrigen regelmäßig keine Frage von erheblicher Bedeutung im Sinne…
…hingewiesen haben - nicht, um die vom Gesetz geforderte subjektive Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO als gegeben anzunehmen (RIS-Justiz RS0005419 und RS0005411). Weitergehende, über die bloßen verba legalia hinausgehende Behauptungen finden sich jedoch im EV-Antrag ON 24 (AS 89 f) nicht. Hiefür hätte der…
…der Rechtsprechung genügen weder eine ungünstige Vermögenslage der Antragsgegnerin noch eine erwiesene Verkaufsabsicht für sich allein, um eine subjektive Gefährdung als gegeben anzunehmen (RIS Justiz RS0005419; ebenso RS0005377 zur „Realisierung“ von Vermögen). Daraus, dass ein sonst Vermögensloser seinen Liegenschaftsbesitz veräußert, kann noch nicht auf die Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass…
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