JudikaturOGH

RS0015788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 1956

Der vom Gericht gem. § 836 ABGB bestellte Verwalter ist nicht gerichtlicher Verwalter, sondern Machthaber der Teilhaber, dem die Mehrheit noch immer bestimmte Weisungen erteilen kann.

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