JudikaturOGH

RS0044943 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juni 1956

Durch die vereinbarungsgemäß erfolgte Verlängerung der Räumungsfrist werden die Fristen der §§ 575 Abs 3 ZPO und 41 MG um die im Vergleich angeführte Zeit verlängert.

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