Keine Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn Berufungsgericht einen vom Erstgericht nach § 279 ZPO ausgeschlossenen Beweis zugelassen und selbst durchgeführt hat.
Rückverweise
…Beweisaufnahme beschwert sein kann, ist doch das Ziel jedes Verfahrens eine (materiell richtige) Entscheidung auf der Basis einer möglichst vollständigen Tatsachengrundlage (vgl nur RIS Justiz RS0040415). Hat etwa ein Erstgericht ein im Sinne des § 179 ZPO verspätetes Beweisanbot akzeptiert und hat die beweisführende Partei aufgrund dieses Beweismittels den Prozess…
…einer Beweisaufnahme vermag nämlich schon deshalb keinen Verfahrensmangel zu begründen, weil dadurch die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Rechtssache nicht gehindert werden kann (vgl RS0040415). 10. Die komprimierte Darstellung des Verfahrensgangs durch das Rekursgericht ist nicht geeignet, eine Aktenwidrigkeit zu begründen (vgl RS0041814 [T6] zur Wiedergabe des Parteienvorbringens). 11…
…die Zulassung eines Vorbringens die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache (§ 503 Z 2 ZPO) nicht zu hindern vermag (RIS Justiz RS0040415). Mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO war der vom Beklagten in diesem Umfang erkennbar erhobene Revisionsrekurs daher zurückzuweisen…