JudikaturOGH

RS0074750 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Der Fahrer hat auf Sicht zu fahren, das heißt seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig sein Fahrzeug zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann.

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