RS0014079 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmung des § 862 ABGB über die gesetzliche Annahmefrist kommt nicht zur Anwendung, wenn der Antrag dem Agenten gegenüber gestellt wird, der erst die Genehmigung des Geschäftsherrn einholen muß. Der Antragsteller bleibt bis zur Genehmigung seines Antrages gebunden, außer er hat eine angemessene Erklärungsfrist gesetzt.