RS0053382 – OGH Rechtssatz
Gemäß Art 49 B-VG im Zusammenhang mit Art 50 B-VG werden politische und gesetzändernde StV den Gesetzen gleichgestellt, sodaß ein späterer StV ein früheres Gesetz ändern könnte, soferne der Inhalt des StV kein Ausführungsgesetz erfordert.