JudikaturOGH

RS0053382 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. März 1956

Gemäß Art 49 B-VG im Zusammenhang mit Art 50 B-VG werden politische und gesetzändernde StV den Gesetzen gleichgestellt, sodaß ein späterer StV ein früheres Gesetz ändern könnte, soferne der Inhalt des StV kein Ausführungsgesetz erfordert.

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