JudikaturOGH

RS0048751 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1956

Wenn der Vater aus keineswegs überzeugenden Gründen die Zustimmung zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert, so muß darin eine Pflichtversäumnis erblickt werden, die das Gericht zu einer Maßnahme im Interesse der Kinder gemäß § 178 ABGB berechtigt (pflegschaftsbehördliche Genehmigung, daß die Mutter für die Kinder um die Staatsbürgerschaft ansucht).

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