Es begründet Arglist, die der Einrede der Verjährung entgegengesetzt werden kann, wenn zuerst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dann doch im Prozess die Verjährung eingewendet wird.
…der Anspruchsgegnerin daher an sich unwirksam ist, einer allenfalls dennoch erhobenen Verjährungseinrede kann aber die Replik der Arglist (Handeln wider Treu und Glauben) entgegengesetzt werden (RS0014828; RS0077943; RS0034760 [T3]; vgl auch RS0014838; RS0034537 [T1, T4]). [23] 4. Der Revisionsrekurs war somit mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1…
…es zu, dass die Replik der Arglist nicht immer ausdrücklich erhoben werden muss, sondern zur Wahrnehmung eines solchen Sachverhalts dessen Feststellung genügt (stRsp - RIS-Justiz RS0014828). Ob Arglist vorliegt bzw geltend gemacht wurde, kann jedoch nur an Hand des konkreten Sachverhalts überprüft werden und stellt somit eine Frage des Einzelfalls dar…
…wenn zuerst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dann doch im Prozess die Verjährung eingewendet wird (SZ 47/17; ZVR 1985/173; RIS Justiz RS0014828; M. Bydlinski aaO § 1501 Rz 2). Die dem Verjährungseinwand entgegen gehaltene Replik der Arglist („replicatio doli") muss nicht ausdrücklich erhoben werden; es genügt…
…die der Einrede der Verjährung entgegengesetzt werden kann, wenn zuerst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dann doch im Prozess die Verjährung eingewendet wird ( RS0014828; RS0014826). Bei der Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin der Verjährungseinrede der Beklagten aufgrund der Mitteilung der Ziviltechniker-GmbH im E Mail vom 21. …
…Verjährungsverzichtserklärungen zur Zulassung einer Replik der Arglist bzw der Berufung auf Treu und Glauben gegen die im Prozess dennoch erhobene Verjährungseinrede (RIS Justiz RS0014826; RS0014838; RS0014828; Mader/Janisch in Schwimann 3 , § 1502 ABGB Rz 1 mwN; M. Bydlinski in Rummel 3 , § 1502 ABGB Rz 1 mwN). Die Replik der…
… Bydlinski aaO § 1501 ABGB Rz 2), etwa wenn zunächst auf die Verjährungseinrede verzichtet wurde, die dann im Prozess doch erhoben wird (RS0014828). Der Einwand der Arglist muss nicht ausdrücklich erhoben werden, es genügt, wenn die sie begründenden Tatsachen im Prozess vorgebracht wurden (RS0014828 [T6]). 5.2 Dem…
…3 Satz 2 ZPO), die mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Einklang stehen (vgl 2 Ob 46/05m mwN; RIS Justiz RS0014828, RS0014838; Dehn in KBB³ § 1501 Rz 2). Danach verstößt die trotz des abgegebenen wenngleich nach § 1502 ABGB unwirksamen Verjährungsverzichts…
…es nicht an. 5) Arglist liegt vor, wenn zunächst auf die Verjährung verzichtet und dann im Prozess die Verjährung doch eingewendet wird (RIS-Justiz RS0014828). Die Beklagte hat einen Verjährungsverzicht abgegeben und dennoch im Verfahren den Verjährungseinwand erhoben. Diesen Umstand ignoriert die Revision und geht damit nicht vom festgestellten Sachverhalt…
…eingetretenen Verjährung grundsätzlich unwirksam ist, dem Forderungsberechtigten aber die Replik der Arglist auf eine erhobene Verjährungseinrede ermöglicht (2 Ob 92/11k; RIS Justiz RS0014828; R. Madl in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.02 § 1502 ABGB Rz 2; Mader/Janisch in Schwimann , ABGB 3 § 1502…
…anders als der Verjährungseinwand selbst nicht ausdrücklich erhoben werden muss; vielmehr ist das Vorbringen der den Gegeneinwand begründenden Tatsachen in erster Instanz ausreichend (RIS Justiz RS0014828 [T4]). Daraus kann keineswegs geschlossen werden, dass ein Vorbringen zu dieser Thematik gänzlich entfallen kann, sondern es müssen die die Replik der Arglist begründenden Tatsachen…
…VI, 670). Die Klägerin hat im Verfahren dem Verjährungseinwand nicht die Replik der Arglist entgegengesetzt. Diese Einrede muss zwar nicht ausdrücklich erhoben werden (RIS Justiz RS0014828), doch finden sich im Verfahren keinerlei Anhaltspunkte für die dann erforderliche Annahme, dass die Fristversäumnis auf ein Verhalten des Gegners zurückginge (vgl dazu M. Bydlinski…
…ist (RIS Justiz RS0014838; RS0038537). Die Replik der Arglist muss nicht ausdrücklich erhoben werden; es genügt das Vorbringen der die Einrede begründenden Tatsachen (RIS-Justiz RS0014828 [T2 und T7]). Darauf, der Vater habe unrichtige Angaben über sein Einkommen gemacht, hat sich der Jugendwohlfahrtsträger zur Erwiderung des Verjährungseinwands gar nicht berufen. Er…
…es genügt, wenn die sie begründenden Tatsachen im Prozess vorgetragen (vgl Schubert, aaO, § 1502 Rz 2) und entsprechende Feststellungen getroffen wurden (vgl RIS-Justiz RS0014828; 9 ObA 136/00s). Im vorliegenden Fall hat nun der Kläger auf den Einwand der Verjährung primär damit repliziert, es sei zu einer Hemmung durch…
…Prozess vorgetragen und entsprechende Feststellungen getroffen werden (vgl M. Bydlinski aaO § 1501 Rz 2 mwN; 2 Ob 259/01d; RS0014828 ua). Dies war hier der Fall. Dass sich die Klägerin mit der Klageführung nach Abschluss des Zustimmungsverfahrens unangemessen lang Zeit gelassen hätte, wurde von der…
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