RS0086940 – OGH Rechtssatz
Wenn der Ehemann seine Frau loswerden will und die Scheidungsklage eingebracht hat, ist die von ihm begehrte Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft für die Dauer des Scheidungsverfahrens der Gattin nicht zumutbar und offenbar gesetzwidrig, weil nur die Herstellung einer dauernden ehelichen Gemeinschaft dem Gesetz entspricht (§ 44 ABGB).