RS0038106 – OGH Rechtssatz
Eine der Gemeinde gehörige Grundfläche, die unter die Bestimmung des nö Landesgesetzes zur Förderung der Almwirtschaft und Weidewirtschaft fällt, kann ohne Bewilligung der Agrarbezirksbehörde nicht als Schrebergartenfläche verpachtet werden, da dies eine verbotene Kulturgattungsänderung bzw Benutzungsänderung darstellt. Ein trotzdem abgeschlossener Vertrag ist nichtig. Die Gemeinde kann erfolgreich mit Räumungsklage gegen den Schrebergartenverein vorgehen. § 877 ABGB ist anzuwenden.