JudikaturOGH

RS0044361 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 1955

Die Verfügung über deutsches Eigentum in der ehemaligen französischen Besatzungszone Österreichs kann mit einer Nichtigkeitsklage gemäß § 529 Abs 1 Z 2 ZPO nicht geltend gemacht werden.

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