Auch bei einem Verstoß gegen das RabG kann in analoger Anwendung von § 24 UWG eine einstweilige Verfügung ohne Bescheinigung einer Gefährdung erlassen werden. (so auch SZ 29/54)
…SZ 65/122; RS0077677 mwN). Eine darüber hinausgehende Gefährdung muss gemäß § 24 UWG nicht nachgewiesen werden (RIS Justiz RS0080058 sowie RIS Justiz RS0071899 jeweils mwN). Der Kostenvorbehalt gründet sich auf die §§ 402 Abs 4 sowie 78 EO und 52 ZPO.…
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