8Ob110/24w—OGH Entscheidung
24. Oktober 2024
…des Erwachsenenvertreters, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, bleibt nämlich bis zur Genehmigung des Gerichts nach § 258 Abs 4 ABGB jedenfalls rechtsunwirksam (RS0048220). [7] 3. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist damit von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gedeckt, sodass die Rechtsmittel mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückzuweisen…