JudikaturOGH

RS0013324 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. August 2024

Es sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die einen "Nachteil" nur für einen der Miteigentümer mit sich bringen können. In einem solchen Falle hat eine Interessenabwägung stattzufinden (5/6 Eigentümerin eines Hauses in der Hinterbrühl klagt die 1/6 Eigentümerin, die in Ungarn lebt).

Rückverweise