RS0013324 – OGH Rechtssatz
Es sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die einen "Nachteil" nur für einen der Miteigentümer mit sich bringen können. In einem solchen Falle hat eine Interessenabwägung stattzufinden (5/6 Eigentümerin eines Hauses in der Hinterbrühl klagt die 1/6 Eigentümerin, die in Ungarn lebt).