JudikaturOGH

RS0055631 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 1955

Sind mehrere Anschuldigungen gegen einen Rechtsanwalt Gegenstand eines Disziplinarverfahrens, dann erscheint eine gemeinsame Erörterung schon im Hinblick darauf, daß die Bestimmung des § 265 StPO im Disziplinarverfahren nicht gilt, erforderlich.

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