JudikaturOGH

RS0043624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 2024

Für die Prüfung des Umfanges der Anfechtung kommt dem Revisionsantrag und den Revisionsgründen auch dann Bedeutung zu, wenn in der Revision zwar eine Anfechtungserklärung enthalten ist, diese aber mit Revisionsantrag und Revisionsgründen nicht im Einklang steht.

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