JudikaturOGH

RS0028461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2025

Keine Ansprüche des Dienstnehmers aus der im Probemonat herbeigeführten Lösung des Dienstverhältnisses wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses, mag nun die Auflösung aus einem wichtigen Grund oder grundlos geschehen sein.

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