JudikaturOGH

RS0048780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 1955

Entehrende Straftaten des ehelichen Vaters können zu einer Einschränkung der väterlichen Gewalt gemäß § 178 ABGB nur dann Anlaß geben, wenn die Gefahr bösen Beispiels gegeben ist.

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