JudikaturOGH

RS0000085 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 2024

In die Prüfung der Frage, ob die behauptete Forderung, deren Pfändung begehrt wird, überhaupt besteht, hat sich das zur Bewilligung der Exekution berufene Gericht nicht einzulassen.

Rückverweise