JudikaturOGH

RS0018624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2024

Die Frage der Gebrauchstauglichkeit eines Kraftfahrzeuges kann nicht darauf abgestellt werden, ob man mit ihm überhaupt fahren kann, sondern ob man es in einer wirtschaftlich vertretbaren Weise benützen kann (Benzinverbrauch!). Es kommt für die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit auf den Umfang des Mehrverbrauches an.

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