RS0080763 – OGH Rechtssatz
Ein Mahnschreiben, das nur auf einer bloßen Allonge eines Posterlagscheines enthalten ist, entspricht nicht den Anforderungen, die das Gesetz voraussetzt, wenn es an die Nichtbeachtung der Mahnung, die im § 39 VersVG angeführten schwerwiegenden Folgen knüpft.