Wenn von einem Doppelhaus das eine verkauft wird, entsteht hinsichtlich der auf beiden Häusern aufgebauten ungeteilt gebliebenen Wohnungseinheit zwischen Verkäufer und Käufer eine nach §§ 825 ff ABGB zu beurteilende Rechtsgemeinschaft.
… 28/141; 3 Ob 224/60 = MietSlg 7940; 5 Ob 102/01p; 9 Ob 66/14t; RIS-Justiz RS0015527 [insb T2, T4]). Sofern der Erwerber aber Eigentümer eines abgesondert benützbaren körperlichen Teils der Bestandsache wird, erstreckt sich die Rechtsnachfolge nur auf diesen Teil (3…
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