JudikaturOGH

RS0040969 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1955

Wenn der Kläger nach Eintritt eines neuen Masseverwalters auf der Beklagtenseite seinen bereits vorher einmal gestellten Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles nach § 398 ZPO nicht neuerlich wiederholt, hat er damit zum Ausdruck gebracht, daß er auf die Säumnisfolgen verzichte und seinen früheren Antrag zurückziehe.

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