JudikaturOGH

RS0013852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2024

Die Frage der Tunlichkeit der Naturalteilung ist lediglich danach zu beurteilen, ob die der Eigentumsgemeinschaft unterliegenden Vermögensgegenstände an sich überhaupt eine Teilung zulassen oder eine solche nur unter beträchtlicher Verminderung des Wertes, von dem Verlust gewisser Vorteile abgesehen, möglich wäre.

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