Kuratorbestellung bei Klage eines Geschäftsführers nach § 42 GmbHG. Die Bestellung eines Kurators für eine GmbH ist dann unzulässig, wenn zwei andere Geschäftsführer, die nicht selbst als Kläger auftreten, im Handelsregister eingetragen sind, welche gemeinsam die Gesellschaft vertreten können.
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