In der bloßen Annahme der Zahlungen in der ursprünglichen Höhe kann noch kein stillschweigender Verzicht auf die vorgesehene Aufwertung und Berechnungsart erblickt werden.
Rückverweise
…Unterlassung der Geltendmachung der Erhöhung des Hauptmietzinses auf den Kategoriemietzins ein stillschweigender Verzicht nicht erblickt werden (2 Ob 546/95; RIS Justiz RS0014443; RS0014193). Die Beurteilung der Konkludenz einer Willenserklärung oder der Schlüssigkeit eines Verhaltens hat auch regelmäßig keine über die besonderen Umstände des Einzelfalls hinausgehende Bedeutung, es sei…
…aufgrund einer Zinsanpassungsklausel über einen Zeitraum von 20 Jahren keinen schlüssigen Verzicht auf künftige Erhöhungsbegehren dar (1 Ob 202/07y = RIS-Justiz RS0014193 [T7] = RS0014190 [T36]). 3.4 Die der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Beurteilung eines schlüssigen Verzichts auf die Aufwertung eines wertgesicherten Bestandzinses zugrunde liegenden Wertungen…
…des Erhöhungsbetrags (vgl JBl 1982, 426; 5 Ob 582/90; 2 Ob 546/95 = wobl 1996/6 [Würth]; RIS Justiz RS0014193, RS0048293; Griss in KBB2 §§ 988 - 989 Rz 9; Schubert in Rummel, ABGB3 I §§ 988, 989 Rz 11…