Die Bestimmung des § 839 ABGB ist dispositiver Natur. Tragung der Kosten einer vertraglich erfolgten Naturalteilung.
Rückverweise
…bei schlichtem Miteigentum die gemeinschaftlichen Nutzungen und Lasten nach dem Verhältnis der Anteile ausgemessen werden. Diese Bestimmung ist dispositiv (SZ 58/158; RIS Justiz RS0013801; Gamerith in Rummel, ABGB3 § 839 Rz 1). Die Vereinbarung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels ist eine wichtige Veränderung im Sinne des §…