JudikaturOGH

RS0099446 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2022

Das über einen Wiederaufnahmsantrag entscheidende Gericht darf Anträge des Wiederaufnahmswerbers nicht ablehnen, wenn die Ablehnung solcher Anträge durch das erkennende Gericht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO zu begründen geeignet wäre.

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