Streit um Ablöse- und Mietzinsforderungen aus Vereinbarung über Imbissstand und Mietwohnung—OLG Wien Entscheidung
1R206/24g06. Mai 2025
…Zeitpunkt, zu dem die wechselseitigen Forderungen einander erstmals aufrechenbar gegenüber standen, nicht verjährt waren, kann die Aufrechnung sogar nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärt werden (vgl RS0034016, ipso iure compensatur). Das heißt, dass zu einem Zeitpunkt, zu dem die Forderung, mit der aufgerechnet wird - hier beispielsweise eine Forderung des Klägers auf…