JudikaturOGH

RS0034972 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 1985

Nicht jedes Vertrauen auf das öffentliche Buch führt den Anspruch auf den Schutz des § 1500 ABGB herbei. Wenn die Auskunft aus dem Grundbuch ( der bei der Gemeinde geführten Mappe) so unklar ist, daß der Erwerber keine Klarheit über die Lage einzelner Parzellen gewinnen kann, so darf er sich mit der Unklarheit nicht begnügen und eine beliebige Parzelle in Besitz nehmen, sondern er muß versuchen, auf geeignete Weise Klarheit zu gewinnen.

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