2R77/25v—OLG Linz Entscheidung
13. Juni 2025
…ist daher jeder Beschluss mit Rekurs anfechtbar, auch wenn es sich dabei um eine „prozessleitende Verfügung“ handelt, für die das Gesetz Anfechtbarkeit vorsieht (RS0043726; Kodek in Rechberger/Klicka ZPO 5 Rz 2 zu § 514). Da der Beschluss keinen Auftrag an die Parteien beinhaltet, ist er (auch) abgesondert anfechtbar…