JudikaturOGH

RS0030301 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 1955

Zum Gegenbeweis eines Hauseigentümers, der nach § 1319 ABGB für einen Unfall durch schadhaftes Haus (Ziegel fällt Passanten auf Kopf) im Februar 1946 haftbar gemacht wird.

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