JudikaturOGH

RS0078944 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Mai 2017

Bei der Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit ist der Gesamteindruck maßgebend, den der flüchtige Durchschnittskäufer in der Eile des Geschäftsverkehrs empfängt.

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