JudikaturOGH

RS0004591 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1985

Wenn die betreibende Partei ihren Exekutionsantrag lediglich auf § 371 Z 1 EO gestützt hat und keine den Tatbestand des § 370 EO entsprechende Behauptung aufgestellt hat, ist lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 371 Abs 1 Z 1 EO vorliegen.

Rückverweise