Keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wegen Unterlassung der Parteienvernehmung, wenn die Partei trotz Ladung ohne Entschuldigung ferngeblieben ist.
Rückverweise
…aber nicht erschienenen und nicht ausreichend entschuldigten Partei, ist im allgemeinen nicht erforderlich, sondern nach § 381 ZPO zu beurteilen ( RS0040738 [T2]; vgl auch RS0040646 ). 2.4 Die Zustellung der Ladung an den Kläger zu seiner Parteienvernehmung ist mit 6.12.2024 ausgewiesen. Die Zustellung der Ladung erfolgte aufgrund der von ihm erteilten…