JudikaturOGH

RS0080486 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2024

Der Versicherer haftet trotz nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßiger Zahlung, wenn die nicht rechtzeitige und ordnungsgemäße Zahlung auf einem Umstand beruht, der dem Versicherer zur Last fällt.

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