JudikaturOGH

RS0057364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 1997

Bei Auslegung eines vor Scheidungsausspruch (also unabhängig vom Verschuldensausspruch) nach § 80 EheG vereinbarten Scheidungsvergleiches darf nicht nachträglich auf die Bestimmungen der §§ 66 ff EheG zurückgegriffen werden.

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