Wenn mehrere Personen jemandem einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen auf Grund eines einheitlichen Vertrages erteilen, so verlangt Treu und Glauben des redlichen Geschäftsverkehres, dass sie alle zur ungeteilten Hand aus diesem Vertrage für die daraus sich ergebenden Verpflichtungen aufkommen.
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