RS0015399 – OGH Rechtssatz
Die Ansicht, daß bei der zwecks Berechnung des Pflichtteiles nach § 784 ABGB vorzunehmenden Schätzung Rechte auf wiederkehrende Leistungen unter Zugrundelegung des im § 58 JN aufgestellten Maßstabes zu schätzen seien, kann nicht gebilligt werden.