JudikaturOGH

RS0015399 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 1954

Die Ansicht, daß bei der zwecks Berechnung des Pflichtteiles nach § 784 ABGB vorzunehmenden Schätzung Rechte auf wiederkehrende Leistungen unter Zugrundelegung des im § 58 JN aufgestellten Maßstabes zu schätzen seien, kann nicht gebilligt werden.

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