RS0047145 – OGH Rechtssatz
Wenn bis zur Umwandlung der einverständlichen Scheidung von Tisch und Bett in eine Scheidung im Sinne des EheG über den Unterhalt keine rechtswirksame Regelung getroffen wurde, so bestimmt das Gericht im nachfolgenden Unterhaltsstreite den Unterhalt nach billigem Ermessen. Eine Prüfung des Verschuldens darf auch in diesem Verfahren nicht stattfinden. Auch ein Urteil über den Unterhalt, das auf Grund der bewilligten einverständlichen Scheidung von Tisch und Bett vor deren Umwandlung nach § 115 EheG - sei es vor, sei es nach dem Inkrafttreten des EheG - ergangen ist, stellt eine Regelung im Sinne des § 115 Abs 3 EheG, erster Satz dar.