3Ob162/14s—OGH Entscheidung
22. Oktober 2014
… Bei der Beurteilung, ob ein Schaden dieser Art droht , ist zu bedenken, dass eine abstrakte oder theoretische Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht genügt (RIS Justiz RS0005275 [T21]). Ein aktives Tun des Gegners der gefährdeten Partei zur Herbeiführung des unwiederbringlichen Schadens oder ein Unterlassen, das einen allfälligen Anspruchsvereitelungswillen indiziert, ist nicht erforderlich…