Solange das verurteilende Strafurteil aufrecht ist, kann der Verurteilte nicht vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.
…180/08x). 1.2 Diese Haftung kann im Regelfall nicht vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens geltend gemacht werden (3 Ob 170/16w = RIS Justiz RS0026373 [T5]; 9 Ob 38/11w ua; Koziol , Österreichisches Haftpflichtrecht II³ [2018], A 6 Rz 55). Der Ausnahmefall, dass die…
…der Verurteilte nicht vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Strafurteil stützt, Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren (7 Ob 180/02z; RIS Justiz RS0026373 ua). Im vorliegenden Fall behauptet der Kläger keine Schädigung durch das Gutachten selbst, wenn er auch trotz grundsätzlichen Bekenntnisses zur Bindung an seine rechtskräftige strafgerichtliche…
…werden, weil eine solche Klageführung im Ergebnis darauf abzielt, die Beweisergebnisse des Anlassverfahrens im Haftungsprozess zu überprüfen und das Anlassverfahren dadurch zu „überholen“ (RS0026373 [T4, T5]). Angesichts der Möglichkeit, derartige Klagen als Druckmittel zu missbrauchen, geht es dabei nicht nur um den Schutz der Person des Sachverständigen, sondern auch…
…Verurteilte, solange das verurteilende Strafurteil aufrecht ist, nicht vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren kann (RIS-Justiz RS0026373), noch aus der Zeit der Geltung des inzwischen aufgehobenen § 268 ZPO (und damit auch aus der Zeit vor dem Erkenntnis des verstärkten Senates SZ…
…Gutachten sich das Urteil stützt, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren kann (7 Ob 180/02z = RdW 2003/58; 9 Ob 67/03y; RIS Justiz RS0026373). Diese Rechtsprechung gründet sich darauf, dass das Zivilgericht, solange das strafgerichtliche Erkenntnis nicht beseitigt ist, bindend davon auszugehen hat, dass der Verurteilte die im Strafurteil…
…das verurteilende Strafurteil aufrecht ist, kann der Verurteilte nicht vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren (RIS Justiz RS0026373). Dies gilt auch nach der Aufhebung des § 268 ZPO, weil nach der Entscheidung des verstärkten Senats SZ 68/195 nach wie vor…
…zur Übertragung dieses Grundsatzes auf Privatgutachten]; RIS-Justiz RS0031981). Nach ständiger Rechtsprechung kann in Strafsachen der Verurteilte, solange ein verurteilendes Strafurteil aufrecht ist (RIS-Justiz RS0026373) oder in dem anhängigen Strafverfahren noch keine Entscheidung ergangen ist (8 Ob 36/14y; RIS-Justiz RS0026373 [T4]), vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten…
…der Verurteilte, solange ein verurteilendes Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren (RIS-Justiz RS0026373). 3.2 Dieser Grundsatz gilt auch für den Fall, dass in dem anhängigen Strafverfahren noch keine Entscheidung ergangen ist (8 Ob 36/14y…
…begründet, dass eine solche Klageführung im Ergebnis darauf abzielt, die Beweisergebnisse des Anlassverfahrens im Haftungsprozess zu überprüfen und das Anlassverfahren dadurch zu „überholen“ (RS0026373 [T4, T5]). Angesichts der Möglichkeit, derartige Klagen als Druckmittel zu missbrauchen, geht es dabei nicht nur um den Schutz der Person des Sachverständigen, sondern auch…
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