RS0004496 – OGH Rechtssatz
Zur Bewilligung der Exekution nach § 350 EO bedarf es nicht einer formellen Aufsandungserklärung. Es genügt, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden