JudikaturOGH

RS0004496 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2020

Zur Bewilligung der Exekution nach § 350 EO bedarf es nicht einer formellen Aufsandungserklärung. Es genügt, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist.

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