4Ob155/19a—OGH Entscheidung
26. November 2019
…der Parteien (also der dem Erklärungsempfänger erkennbaren Absicht des Erklärenden) auszugehen, der nicht irgendein unkontrollierbarer Parteiwille, sondern im Wesentlichen der „Geschäftszweck“ ist (RS0017915, RS0017756), ist jedenfalls vertretbar. 3. Der Einwand der Klägerin, die in Deutschland entwickelte Zweckübertragungstheorie (vgl J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann Urheberrecht 12…